Die Naturschutzverbände begrüßen die Förderung regenerativer Energien und schließen ausdrücklich die Windkraft mit ein. Es wird jedoch die Ausschließlichkeit des einseitigen Engagements für Windkraft abgelehnt, vorallem wenn sie den Bau und Betrieb in sensiblen Gebieten oder im Wald betrifft. Als zwei Seiten derselben Medaillemüssen Artenschutz und Klimaschutz gleichrangig beachtet und berücksichtigt werden.
Das Planungsgebiet befindet sich am Südrand des dicht besiedelten Stadtbereiches oberhalb des Gutes Kuhweide am Eilper Berg, der hier nördlichster Bestandteil der waldreichen Landschaft des Hagener Südens mit einer hohen Biodiversität ist. Diese Landschaft ist Naherholungsgebiet und erhält aufgrund des Landschaftsbildes und der wertvollen Fauna besonderen Schutz in Form von Landschaftsschutzgebieten. In dieser Hinsicht ist der geplanteStandort am Eilper Berg noch einmal herausragend, seine Qualität als besonderes Habitat zeigt sich am Vorkommen von Wildkatze und aller Spechtarten Hagens sowie dem Nachweis des seltenen Sperlingskauzes. Zudem befand sich hier das letzte Brutvorkommen des Haselhuhns in NRW und BRD.
Optische und akustische Störungen durch Bau und Betrieb reichen weit über den Anlagenstandort hinein und beeinträchtigen und verringern den Lebensraum besonders geschützter Arten. Lebensraumverlust ist eine derHauptursachen für Bestandsrückgänge von Tier- und Pflanzenarten und mindert die Artenvielfalt über den Bereich der direkten Verlustursachen von Individuen hinaus.
Nachfolgend sind unsere Hinweise und Bedenken konkretisiert.
Im Datenblatt „3.6 Datenblatt BAIUD-BW WEA 1 und 2“ sind die WEA 1+2 vertauscht, infolgedessen ergeben sichfür die Standorte falsche Höhenangaben m NN: so beträgt die Höhe über NN am Standort WEA 1 nicht 579,60 mNN, sondern 618,70 mNN.
1.1 Fledermäuse
Die Angaben zu den Fledermäusen sind mehr als dürftig, es sind keinerlei Aussagen zu den im Suchraum vorhandenen Winterquartieren enthalten. Im Radius von 1 km sind zwei bedeutende Winterquartiere vorhanden imRadius bis 3 km mindestens neun weitere. Zudem wurde bei den Untersuchungen im Zuge der Brückenerneuerungen der A 45 ein großes Quartier des Grossen Mausohrs bekannt.
An einzelnen Arten wurden innerhalb des 1km-Radius in den letzten Jahren folgende überwinternde Arten nachgewiesen:
Grosses Mausohr
Wasserfledermaus Fransenfledermaus
Braunes Langohr
Kleine Bartfledermaus
Weitere Arten sind nicht auszuschließen.
Gerade im Bereich des Freilichtmuseums sind aufgrund der reichhaltigen Strukturierung ganzjährig mehrere Fledermausarten vertreten. Die beiden auf dem bzw. direkt angrenzendem Gelände des Museums liegenden Winterquartiere, haben eine sehr hohe Bedeutung für mehrere Arten. Durch die vorgesehenen Maßnahmen zur Herstellung der Transportwege der WEA-Teile ist zumindest eines dieser bedeutenden Quartiere aufgrund derräumlichen Nähe zu den geplanten Trassen gefährdet. Im Vorfeld jeglicher Eingriffe sind mögliche negative Auswirkungen intensiv zu prüfen und auszuschließen.
Aufgrund des Klimawandels verschiebt sich der Aktivitätszeitraum vieler Fledermausarten nach hinten, d. h. die Überwinterung beginnt zum Teil erst deutlich später im Dezember. Zwergfledermäuse wurden im Naturraum sogaraktiv noch im Januar beobachtet und auch der bei Winterkartierungen festgestellte Wechsel der Quartiere ist bei den frostfreien Perioden keine Ausnahme.
Die Abschaltlogarithmen sind aufgrund der Anzahl der Winterquartiere nicht ausreichend, da sowohl die Zeiten derWanderungen mehrerer Fledermausarten zu den Winterquartieren als auch die Flugbewegungen im Winter nicht berücksichtigt wurden. Dem saisonalen Fledermauszug muss im Eingriffsraum hohe Bedeutung eingeräumt werden.
Die aktuellen Eingriffe in den Waldbestand entlang der WEA-Transporttrassen im Hagener Süden zeigen sehr eindrucksvoll die Erfordernisse aufgrund der Größe der Transportfahrzeuge von ca. 80 m Gesamtlänge. Die Ertüchtigung der vorhandenen Wege entlang des Freilichtmuseums wird zu massiven Eingriffen in die empfindlichen Strukturen mit sich bringen. Für die vorhandenen Winterquartiere, alte Bergwerksstollen, kann das zu erheblichen Beeinträchtigen führen, die vorab zwingend zu prüfen sind. Eine Darstellung der einzelnen Abschnitte der Wegetrassen und den erforderlichen Ausbaumaßnahmen (Beseitigung des Baumbestandes, Verbreiterung der Wegetrassen, temporäre Eingriffe durch Geländeauffüllungen für Schleppkurven etc.) muss aufgrund der hochsensiblen Laubmischwaldstrukturen und der Mittelgebirgsbäche zwingend vorab konkretisiert werden.
1.2 Haselmaus FFH-Anhang IV-Art
Bei Nistkastenkontrollen auf der gegenüberliegenden Seite der Selbecke konnten in den Jahren 2019-2021 jährlichHaselmäuse festgestellt werden. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass die Art auch südlich der Selbecke imähnlichen Waldhabitat am Eilper Berg vorkommt.
Allerdi8ngs stellt die ASP II kein Untersuchungsergebnis dar, offensichtlich wurde auf diese Art hin nichtuntersucht. Die Aussagen der ASP II zur Haselmaus beruhen deshalb lediglich auf Annahmen wie, dass
„nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, dass Haselmäuse die Gehölzbestände im Bereich der geplanten Bauflächen besiedeln“
und
„Aufgrund der grundsätzlichen Lebensraumeignung können Vorkommen der Haselmaus in und an Gehölzennicht ausgeschlossen werden, die auf den Bauflächen stocken.“
Die Vermeidungsmaßnahmen „Baumhöhlenkontrolle“ sowie „Fällung und Gehölzschnitt“ beziehen sich nur auf dasTötungsverbot, nicht aber auf den Verlust von Lebensraum, den eine Baustelle derartigen Ausmaßes dauerhaft zur Folge hat.
Ebenfalls auf einer Annahme beruht die Aussage der ASP II, dass sich der Erhaltungszustand der lokalenPopulation nicht verschlechtern könnte. Sie kennt nicht die lokale Bestandssituation: in Hagen sind Nachweise nur aus wenigen Bereichen bekannt.
Der Lebensraumverlust ist zu vermeiden oder wenigstens durch kleinere Anlagen mit geringerer Inanspruchnahme von Fläche zu mindern.
1.3 Wildkatze Status: FFH-Anhang IV-Art
RL BRD: 3 (gefährdet) Die Wildkatze war in derBRD nahezu ausgestorben. Es gab nur noch wenige Vorkommen in unzugänglichen Bereichen z.B. des Harzes, der Eifel und in einigen Mittelgebirgen Süddeutschlands, und noch heute gehört sie zu den seltensten einheimischen Säugetieren. Intensive, kostspielige Schutzbemühungen z.B. durch Schaffung von Korridoren in Projekten (z.B. des B.U.N.D.) haben erst in den letzten Jahrzehnten eine beginnende Verbreitung der Wildkatze ermöglicht. Noch ist sie bei weitem nicht überall angekommen, so dass ein Vorkommen dieser Art immer noch eine regionale Besonderheit darstellt.
Die Wildkatze hat sich vergleichsweise früh auf Hagener Stadtgebiet und hier nur in einigen ungestörtennaturnahen Wäldern des Hagener Südens eingefunden. Die Erstbeobachtungen auf Hagener Stadtgebiet 1982 und 1983 zeigen, dass auch zu dieser Zeit schon der Eilper Berg (und Buscher Berg) zum Revier der Wildkatzen gehört, es handelte sich jeweils um Sommernachweise (mündl. B. Rauer). Die seit dieser Zeit belegte Anwesenheit der Wildkatze ist ohne eine Reproduktion im Umfeld nicht vorstellbar. Ab ca. 2008 mehrten sich
Nachweise durch Jäger, Forstbedienstete und Vogelkundler. Diese Beobachtungen wurden jedoch jahrelang angezweifelt. Dass es sich tatsächlich um die Anwesenheit von Wildkatzen handelt, konnte erst 2021 genetisch positiv bestätigt werden. Einer dieser Nachweise stammte von einem Lockstock in nur ca. 500m Entfernung zumgeplanten Standort der WEA 1, womit zweifellos belegt ist, dass der Eilper Berg mit seiner Umgebung zum Revier einer Wildkatze gehört.
In der ASP II wird die Art treffenderweise beschrieben:
„ … scheue, einzelgängerisch lebende Waldkatze. Sie ist eine Leitart für kaum zer- schnittene, möglichst naturnahe waldreiche Landschaften.“
Sie benötigt
„störungsarme Wälder (v.a. alte Laub- und Mischwälder) mit reichlich Unterwuchs, Windwurfflächen, Waldrändern, ruhigen Dickichten und Wasserstellen.“
Durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen an diesem Standort gehen die „naturnahe Landschaft“ und „störungsarme Wälder“ verloren.
Die Störungsempfindlichkeit der Wildkatze wird nicht nur hier, sondern von vielen Fachleuten bestätigt und ist unbestritten (z.B. RICHARZ 2021). Die ausschließende Wirkung für die Nutzung eines Gebietes durch den Geräuschpegel der betriebenen Windkraftanlagen liegt deshalb auf der Hand. Infolgedessen ist die Aussage der ASP II
„Erhebliche Störungen aufgrund des Betriebs der Anlagen werden aufgrund dessen nicht erwartet.“
nicht nachvollziehbar. Diese Aussage bezieht sich allein auf die Tatsache, dass
„zu störungsbedingten Auswirkungen des Betriebs von Windkraftanlagen“
bisher keine Untersuchungen vorliegen. Für Vögel und Straßenlärm ist dies jedoch durch eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beauftragte Untersuchung belegt (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010). Für das störungsempfindliche Auerhuhn ist auch die Meidung von Windkraftanlagen nachgewiesen, dies trifft für die störungsempfindliche Wildkatze sicher ebenso zu.
Sowohl optische Störungen (Rotorbewegungen, Schattenwurf) als auch Schallemissionen der WEA stellen eine permanente Störquelle dar, so dass die störungsanfällige Wildkatze den Eilper Berg mit den umliegenden Bachtälern meiden und nicht mehr als Lebensraum nutzen kann. Die ASP II konterkariert die Bemühungen um Habitatschutz für die Wildkatze mit der Umdeutung von Meidung in „Mobilität“ der Wildkatze, bestätigt damit aberindirekt ein zu erwartendes Meideverhalten, mit dem ein Störungsverbot nach §44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfüllt ist:
„Bei der Wildkatze handelt es sich um eine sehr mobile Art. Die Wälder im Umfeld der Bauflächen sind so strukturiert, dass bei einer ggf. eintretenden Störung genügend vergleichbarer Raum zur Verfügung steht, in den eventuell gestörte Individuen ausweichen können.“
Meidung würde de defacto den Verlust dieses Revierteils und damit Minderung der Lebensraumfläche bedeuten, was sich unmittelbar auf die Wildkatzendichte und damit Reproduktionserfolg der Population auswirkt. Darüber hinaus wird nicht beachtet, dass der Raum zum Ausweichen in den letzten Jahren in Folge von Waldverlust (Schadensereignisse) und Ausweisung von Windkraft wie beispielsweise am Rafflenbeul begrenzt wurde. Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit von Lebensraum hat direkte Auswirkung auf eine Population. Ohne Kenntnisder Verfügbarkeit geeigneter Habitatflächen und der Größe dieser Wildkatzenpopulation wird gemutmaßt:
„Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen der Wildkatze wird demnach nicht erwartet.“
Diese Aussagen sind nicht plausibel, es handelt sich lediglich um Annahmen, genaue Kenntnis liegt nicht vor.
Ebenso wenig Berücksichtigung findet das Tötungsrisiko für in Erdbauen überwinternde Wildkatzen beim Baubetrieb, die Aussagen dazu widersprechen sich unmittelbar:
„Infolge einer Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann es … zu baubedingten Tötungenkommen. Aber auch mobile Tiere sind ggf. nicht in der Lage, sich rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, wenn z. B. unterirdische Quartiere betroffen sind.“
Man kommt daraufhin zur widersprüchlichen Einschätzung:
„Eine bau- oder anlagebedingte Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Wildkatze ist demnach nicht zu erwarten.“
Im Gegenteil ist eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Lebensraums der Wildkatzen nicht nur durch Befahren des Waldes zur Anlagenkontrolle, den Baubetrieb oder die Inanspruchnahme von Flächen zu erwarten, sondern dauerhaft auch durch visuelle und akustische Wirkung bei Betrieb der Anlagen weit über die Fläche der WEA hinaus.
Lebensraumverlust ist eine der Hauptursachen für Bestandsrückgänge von Tier- und Pflanzenarten.
Vermeidungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Insgesamt sind die Aussagen und Prognosen zur Population der Wildkatze am Eilper Berg/ Kuhweide nicht plausibel.
Die nur in der Brutsaison 2022 durchgeführte Untersuchung stellt lediglich eine Momentaufnahme dar und hat nicht die langjährige Nutzung des Untersuchungsraumes im Blick. Deutlich wird dies besonders an den - außer 2022 -regelmäßig durchgeführten Bruten eines Rotmilanpaares. Weiterhin sind die Bewertungen der festgestelltenSachverhalte nicht plausibel.
Besondere Gefahr entsteht durch die Nähe des Standortes zum Steinbruch, die Anlagen sind nur etwa 450 m bzw. 600 m von dessen Abbruchkante entfernt geplant. Der Steinbruch liegt wie eine Wärmeinsel in den umliegenden kühlen Waldgebieten und strahlt Wärme in Form von Thermik ab, die von Greifvögeln und Schwarzstorch genutzt wird. Während der Zugzeit können hier vor allem Bussarde – Maximalzahl 28 gleichzeitig - kreisend beobachtet werden. Obwohl planungsrelevante Art, ist der Mäusebussard im Gutachten nicht untersucht worden, doch zumindest stellt das Gutachten Flugbewegungen von Rohrweihe, Rotmilan und Wespenbussard in unmittelbarer Nähe des Steinbruches dar.
Thermik entsteht über wärmeren Flächen, steigt in Blasen auf und wird durch Wind versetzt. Bei südlicher Windrichtung wehen Thermikblasen und mit ihr die Großvögel in Richtung der Anlagenstandorte, dann ginge vor allem von WEA 2 bei der in unserer Region vorherrschenden Hauptwindrichtung Südwest erhöhte Tötungsgefahr aus.
Zugvögel
Das Ausmaß der tödlichen Wirkung der Windkraftanlagen auf Zugvögel wird in Genehmigungsverfahren wenig beachtet. Eine Studie der Schweizerische Vogelwarte Sempach hat einen Mittelwert von mehr als 20 Vogelopfernpro Jahr pro Windenergieanlage ermittelt (Schweizerische Eidgenossenschaft 2016).
An naturunverträglichen Standorten wie dem Eilper Berg dürfte diese Zahl deutlich übertroffen werden. Das aktuelle Planungsgebiet befindet sich an einer der bekannten Leitlinien des Vogelzuges, die nicht den heimischenVogelkundlern schon lange bekannt ist, sondern auch den Hagener Vogelfängern des 18. und 19. Jhdt zu Gute kam. Dies ist Besonders gut ist das Zugverhalten an Großvögeln zu beobachten, so folgen Kraniche beim
Herbstzug den Hagener Flüssen – hier der Volme – als Leitlinie, steigen ins Mittelgebirge auf und kommen auf der Höhe in niedrigem Flug (Rotorhöhe) an. Dieser Sachverhalt konnte mehrfach im Selbecker Tal beobachtet werden. Kleinvögel können ebenfalls in Höhen über 100 m ziehen, so betrifft dies Vögel aller Größenordnungen.
Nachweislich sind an den in Hagen bereits bestehenden „kleinen“ Anlagen mit 3.000 qm Rotorfläche Rotmilan, Wespenbussard, Turmfalken sowie Fledermäuse zum Opfer gefallen. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Zufallsfunde, die tatsächliche Anzahl dürfte deutlich höher liegen. Die hier beantragten Anlagen übertreffen die bereits auf Hagener Stadtgebiet betriebenen um das Doppelte und haben mit ca. 15.000qm eine fünffach höhereRotorfläche. Die entsprechend erhöhte Tötungsgefahr liegt auf der Hand.
Standvögel
Die ausschließende Wirkung von Lärmbelastung durch Straßenverkehr auf die Nutzung eines Areals durch Vögelist in einem Abschlussbericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung belegt (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010). Es konnte gezeigt werden, dass die Nähe von Straßen gemieden wurde, erkennbar an der mit abnehmendem Abstand zu Straßen deutlich geringeren Revierdichte oder völligen Meidung. Diese Untersuchung gibt deutliche Hinweise auf die Folgen jeglicher Art von Lärmbelastung.
Dass dies auch auf Störungen visueller und akustischer Art durch den Betrieb von Windkraftanlagen übertragbar ist, zeigen Untersuchungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg, dass „in einem Umkreis von bis zu 850 m rund um ein Windrad ein potenziell geeigneter Lebensraum nicht bzw. seltener von Auerhühnerngenutzt wird“ (SWR 2022, Baden-Württemberg 2023).
Die durch Rotorbewegung und vor allem durch Schallemissionen verursachten Störungen reichen demnach weit über den Standort hinaus, die am Eilper Berg vorkommenden Arten meiden den verfügbaren Lebensraum und sind dadurch hinsichtlich der verfügbaren Fläche in ihrer Reproduktion beschränkt. Bei den selteneren und sensibleren Arten wie Schwarz-, Grau- und Kleinspecht sowie den Sperlingskauz mit extrem geringer Bestandsgröße würde sich dies unmittelbar auf den Bestand auswirken. In besonderem Maße trifft dies auf das Haselhuhn zu, es wäreverhängnisvoll und darüber hinaus blamabel, wenn dem irreversiblen Vorgang des Aussterbens eines Taxons „vor der Haustür“ nicht wirksam begegnet worden wäre.
Gefährdet durch den Ausbau von Windkraft sind nicht nur die nachfolgend genannten Vogelarten, sondern auch Mäusebussarde, Turmfalken, Kolkraben.
2.1.1 Waldschnepfe Status: RL NRW: 3 (gefährdet) europäische Vogelart Erhaltungszustand: ungünstig
Die drei beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen beschränken sich allein auf das Tötungsverbot während desBrutgeschehens, keine davon kann den Brutplatz der auch in Hagen seltenen Brutvogelart Waldschnepfe erhalten, so dass eine Wirkung auf die lokale Population zu erwarten ist.
Da in dieser Hinsicht keine Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Abschaltalgorithmen) ergriffen werden, besteht durch den Betrieb von zwei Windkraftanlagen für die balzfliegenden Waldschnepfen während der Balzzeit Tötungs- oder Verletzungsgefahr im Sinne von
44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.
Unter stellt das Gutachten in unmittelbarer Nähe der WEA 1 eine balzende Waldschnepfe fest, ein deutlicher Hinweis auf einen Balzplatz im Bereich der Windkraftanlagen.
Die Bewertung
„Betriebsbedingt werden keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst.“
ist nicht plausibel.
2.1.2 Wespenbussard Status: RL NRW: 2 (stark gefährdet) europäische Vogelart
BNatSchG: streng geschützt nach Auffassung vom LANUV
Erhaltungszustand: ungünstig
In 2021 konnte als Schlagopfer ein Wespenbussardweibchen während der Brutzeit an einer Windkraftanlage ca. 3.500m entfernt festgestellt werden. Zuvor waren, wie im Gutachten auch hier für den Eilper Berg dargestellt, Flugbewegungen im Bereich der Windkraftanlage beobachtet worden, ohne dass ein Brutplatz bekannt war.
Für 2023 und aus den Vorjahren besteht starker Brutverdacht im UR3000, der durch die vorliegende Untersuchung erhärtet wird.
2.1.3 Rotmilan Status: RL BRD: V (Vermehrungsart) RL NRW: S(abhängig von Schutzmaßnahmen)
europäische Vogelart BNatSchG: strenggeschützt nach Auffassung vom LANUV
Erhaltungszustand: günstig
Die dargestellten Untersuchungsergebnisse sind unvollständig und nicht aktuell. Es fehlen Eintragungen zu den aktuell genutzten Horststandorten am Killing und auf der Haardt, die sich deutlich näher am geplanten Anlagenstandort befinden als in Karte 3.2 dargestellte Horste. Weitere zwei Brutvorkommen mit entsprechendem Horstfund befinden sich im Radius 3.000m und alljährlich zwei weitere Brutreviere im Umkreis von 6.000m. Damit liegt der Standort der Windkraftanlagen inmitten von Rotmilanrevieren, in denen nicht nur Nahrung gesucht,sondern in Rotorhöhe auch gebalzt und Reviergrenzen verteidigt werden.
Den Angaben des Gutachtens nach befindet sich ein Brutplatz an der nördlichen Abbruchkante (Balz- undWarnrufe!) und damit in unmittelbarer Umgebung des Standortes. Entgegen den Angaben des Gutachtens wird der Steinbruch aufgrund des Mangels an Beutetieren nicht zum Hauptnahrungshabitat des Revierpaares gehören,vielmehr sind u.a. die freien Flächen des Anlagenstandortes ein Nahrungshabitat mit entsprechendem Vorkommen von Hasenartigen, Igeln und Mäusen, das bejagt und dementsprechend oft beflogen wird. Damit stellen dort betriebenen Windkraftanlagen ein erhöhtes Tötungsrisiko für das Uhupaar und die gesamte Brut dar.
Diese Art ist in der ASP nicht berücksichtigt. Der Eilper Berg ist einer von zwei Bereichen im Hagener Stadtgebiet, an denen Brutreviere vom Sperlingskauz nachgewiesen wurden. Ein Lebensraumverlust durch Lärmemission (s. 2.2.) wirkt sich auf die lokale Population aus (s.o.).
2.1.6 Schwarzspecht Status: RL NRW: * (ungefährdet) europäische Vogelart Erhaltungszustand: günstig
Aus dem Bereich des Eilper Berges sind mehrfach Bruthöhlen nachgewiesen und regelmäßig balzendeSchwarzspechte verhört worden. Die ASP verortet aufgrund mehrfacher Nachweise ein Revierzentrum im UR500. Diese
„befinden sich nicht im Bereich der Bauflächen.“
dennoch reichen die durch Rotorbewegung und vor allem durch Schallemissionen verursachten Störungen weitüber die Bauflächen hinaus und beschränken den verfügbaren Lebensraum des Schwarzspechtes.
2.1.7 Grauspecht Status: RL NRW: 2 (stark gefährdet) S (abhängig vonSchutzmaßnahmen)
Die in NRW stark bedrohte Art war in Hagen zeitweise ganz verschwunden, mittlerweile gibt es wieder etwa fünf Brutreviere im Stadtgebiet, von denen eins bereits durch Windkraftausbau beeinträchtigt ist bzw. nicht mehr existiert. Eines dieser regelmäßigen Brutreviere befindet sich im Bereich des Eilper Berges. Auch hier würde durch Transport, Baustellenbetrieb und Anlagenbetrieb erheblich gestört und der Lebensraum durch Meidung verringert oder entfallen.
2.1.8 Kleinspecht Status: RL NRW: 3 (gefährdet) europäische Vogelart Erhaltungszustand: günstig (NRW)
Erhaltungszustand der lokalen Population: ungünstig/ schlecht Für das gesamte Hagener Stadtgebiet existiert aktuell (2023) nur ein Nachweis aus der Brutzeit. Am Eilper Berg konnte er bis 2017regelmäßig mit einem Brutrevier nachgewiesen
werden und war hier auch 2019 noch anwesend, die ASP bestätigt für 2022 einen
revieranzeigenden Kleinspecht. Es handelt sich hiermit um eins von vermutlich höchstens zwei Kleinspechtpaaren in Hagen. Ein Lebensraumverlust durch Störungen (s. 2.2.) wirkt sich gefährdend auf die lokale Population aus.
2.1.9 Schwarzstorch Status: RL NRW: 3 (gefährdet) S (abhängig vonSchutzmaßnahmen)
europäische Vogelart BNatSchG: strenggeschützt nach Auffassung vom LANUV
Erhaltungszustand: ungünstig Die jährlichen Bruten bisincl. 2023 auf einem ca. 3.400 m entfernten Horst sind weder durch Bau noch Betrieb der WEA beeinträchtigt, dies trifft jedoch nicht für das Nahrung suchende
Brutpaar zu, dessen Aufenthalt im Nahrungsgebiet rund um den gewässerreichen Eilper
Berg durch zahlreiche Fotos belegt ist. Beobachtet wurde der hohe Einflug über den Eilper Berg und Landungen am Mäckinger Bach (Freilichtmuseum). Viele weitere Bäche um den Eilper Berg bieten dem Schwarzstorch Nahrung und rufen entsprechend erhöhte Flugaktivität hervor (Klingelbach, Buttenhagener Bach, Hamper Bach, Kuhweider Bach, Eilper Bach, Quellsiepen zwischen Eilper Berg und Freilichtmuseum).
Damit besteht im Vergleich zu anderen Bereichen ein erhöhtes Tötungsrisiko, so dass betriebsbedingt ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst ist.
Sollte eines der Elternteile an einer der beiden WEA mit einer Rotorfläche von je 15.000qm verletzt oder getötetwerden, würde dies einen Ausfall der gesamten Brut nach sich ziehen.
2.1.10 Baumpieper Status: RL NRW: 2 (stark gefährdet) europäische Vogelart
Erhaltungszustand NRW: unzureichend/ ungünstig Erhaltungszustand derlokalen Population: ungünstig/ schlecht
Der Baumpieper ist Hagen nahezu ganz verschwunden, in der ASP II ist der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht benannt.
Der Bericht stellt vier Revierzentren im UR500 dar, dennoch wird nur der Status
„Brutverdacht“ vergeben. Es ist wohl mit Sicherheit davon auszugehen, dass mindestens eine Brut stattgefundenhat. Bei diesem Fundort handelt es sich um einen zumindest für die lokale Population bedeutsamen Brutplatz. Ein beschriebenes Ausweichen findet
offensichtlich nicht statt, denn im gesamten Stadtgebiet Hagens ist der Baumpieper nahezu ganz verschwunden, so dass durch die Zerstörung dieser Fortpflanzungsstätten die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang nicht erhalten bleibt.
Die drei beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen beschränken sich allein auf das Tötungsverbot während desBrutgeschehens, keine davon kann den Brutplatz der auch in Hagen seltenen Brutvogelart erhalten.
2.1.11 Haselhuhn, Rheinisches/ Westliches Tetrastes bonasia rhenana
Aufgrund der besonderen Bestandssituation dieser Art in Deutschland muss auf dieses Taxon näher eingegangen werden, denn es steht – und dies gilt weltweit - kurz vor dem Aussterben. Als eines der letzten Vorkommen in NRW gelten neben Burbach/ Siegen u.a. der Hagener Süden und hier insbesondere der Bereich um den Eilper Berg und das Kuhweider Bachtal. Vom Eilper Berg stammt das bislang einzig existierende Foto eines RheinischenHaselhuhns T. b. rhenana in freier Wildbahn. Bis 2019 liegen einige, wenn auch unregelmäßige Sichtbeobachtungen im Hagener Süden vor.
Nach dem Ergebnisbericht Avifauna wurde eine gesonderte Erfassung zum Haselhuhn durchgeführt, die sich an Südbeck (2005) orientiert. Dabei wurden Kartierungen
an drei Terminen … mittels Einsatz von Klangattrappen durchgeführt …
Diese Vorgehensweise nach Südbeck ist eine Methode zur Revierkartierung mit dem Ziel der Feststellung von Lage und Anzahl von Brutrevieren innerhalb zumindest halbwegs intakter Brutbestände, zielt aber nicht darauf ab, Restvorkommen von aussterbenden Taxa wie dem Haselhuhn Tetrastes bonasia rhenana nachzuweisen. Dies zeigt sich vor allem bei der in Südbeck beschriebenen Anwendung der Klangattrappe („Lockpfeife“). Schon in guten Haselhuhnbeständen ist diese nur bedingt wirksam, je nach Revierdichte ist dort in etwa nur zu 10% der Fälle mit einer Antwort zu rechnen (mündlich. Handschuh). In dünnen Populationen ist deshalb keine Wirksamkeit zu erwarten, insbesondere bei einem Einsatz von hier nur drei Untersuchungstagen, denn
„der zu betreibende Aufwand zum Nachweis des Haselhuhns umgekehrt proportional zur Siedlungsdichte der Art (ist). In sehr dünnen Haselhuhnvorkommen, z. B. in nur unregelmäßig und nicht dauerhaft besiedelten Randgebieten regelmäßiger Vorkommen oder in bereits funktionell erloschenen Reliktpopulationen,insbesondere in ausgedehnten Untersuchungsgebieten mit mäßiger oder (wieder) guter Habitateignung, kann das Haselhuhn äußerst schwierig nachzuweisen sein“ (Handschuh 2010).
Da im Hagener Süden und insbesondere am Eilper Berg die letzten Beobachtungen des Haselhuhns gelangen und es sich bestenfalls nur noch um Restvorkommen handeln kann, ist die Methode nah Südbeck nicht wirksam. Zum Nachweis einer dünnen Population ist zwingend eine angepasste Methodik erforderlich, bevor diese überaus versteckt lebende Art unabänderlich für immer verschwunden ist. Eine derartige Methodik ist beschrieben in HANDSCHUH (2021). Beim Nachweis einer Restpopulation liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit in der intensiven, gezielten Suche nach Losung (Kot). Zwei der drei in dieser Untersuchung gewählten Termine (20.Apr und 30.Jun) sind zur Losungssuche denkbar ungeeignet, zudem wurde nicht gezielt danach gesucht:
Dabei wurde zusätzlich auf Hinweise auf ein Vorhandensein der Art, wie Kot, Federn oder Huderpfannen geachtet.
Es ist zu berücksichtigen, dass sich unerkannt Restbestände in Randbereichen der ehemaligen Brutverbreitung gehalten haben könnten. Dabei ist vor allem an die vielen Sukzessionsflächen nach Windwurf undBorkenkäferkalamität zu denken, die dieser Art ein optimales Habitat bieten, so dass die Möglichkeit einer natürlichen Wiederansiedlung in diesem traditionellen Haselhuhnhabitat nicht auszuschließen ist. Dies ist jedochundenkbar
bei Lärm und Beunruhigung durch Baubetrieb, bei großflächiger und dauerhafter Veränderung der Waldlandschaft durch die Baumaßnahmen und bei Windkraftanlagenbetrieb mit entsprechendem Geräuschpegel.
Der strukturreiche, weitgehend naturnahe Hagener Süden ist Erholungsbereich und Naherholungsgebiet mit vielen Wanderwegen, verfügt über hohe Biodiversität und wurde deshalb nicht ohne Grund zu großen Teilen als LSGunter besonderen Schutz gestellt. Dies betrifft in besonderem Maße die sich direkt an den südlichen Stadtrand angrenzenden Wälder des Stadtwaldes, des Eilper Berges, Rafflenbeuls oder Buscher Berges.
Beim Standort handelt es sich - wie nur im FNP dargestellt - biologisch und ökologisch um Wald. Dass die Flächeselbst (noch) kein Hochwald ist, liegt in der Natur der Sache: wenige Jahre nach Katastrophenereignissen wie etwa Sturm, Feuer oder Borkenkäferkalamität befindet sich ein Wald in einem frühen Stadium (Sukzession) mitentsprechendem Inventar. Auch die Tatsache einer Auseinandersetzung des Gutachtens mit Leitarten des Waldeswie Wildkatze, den Spechtarten zeigt, dass es sich hier um Wald handelt.
Den alten Eichen-/ Buchenmischwaldbeständen rund um den Eilper Berg, die die Katastrophenereignisse derletzten Jahre überstanden haben, wird der Ergebnisbericht Avifauna nicht gerecht und beschreibt das Umfeld lediglich mit der Formulierung
„ ... das weitere Umfeld wird in weiten Teilen durch forstwirtschaftliche Nutzflächen geprägt“
Damit wird die Bedeutung dieses intakten Ökosystem unterbewertet, in dem anders als in den meisten Hagener Wäldern nahezu alle Spechtarten NRW`s zu finden sind.
In der Wirkung auf Menschen zeigt eine Metaanalyse und weitere Studien wenig überraschend, dass eine intakteLandschaft nachgewiesenermaßen zum Stressabbau führt und Besuche im Wald der Gesundheit guttun, indem Blutdruck und Cortisolspiegel gesenkt und die Zahl der Abwehrzellen vermehren werden.
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen wird allgemein anerkannt und soll im Windenergie-Erlass NRW durch Zahlungen von Ersatzgeldern ausgeglichen werden (MWIDE et al. 2018). Jedochbleibt der Verlust an intakter Landschaft und Erholungsmöglichkeit und somit an Lebensqualität für Hagener Bürger bestehen. Es wäre fatal, wenn sie sich künftig mit dem Pkw und damit wenig CO2-neutral zur Erholung in andereGegenden begeben müssten. Noch ist Erholung vor der Haustür zu erreichen, auch ohne die Umwelt zu belasten und viel Geld auszugeben.
Die Naturschutzverbände kritisieren die einhergehende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die Gefährdung eines wertvollen Fauneninventars durch den einseitigen Windkraftausbau bei fehlender Förderung von Solaranlagen auf Dächern, insbesondere wenn diese im öffentlichen Eigentum stehen oder zu Industriebautengehören.
Der Standort befindet sich inmitten eines Waldgebietes weitab jeder ausgebauten Straße. Durch weitgehend intakte Laubwaldgebiete soll die Baustelle über eine Wegstrecke von ca. 6.000m bei Querung mehrerer Quellbereiche erschlossen werden. Um den bis zu 80 m langen Transport zu ermöglichen, bedarf eines entsprechenden Ausbaus der Waldwege durch Entastung oder Entfernung von störenden Bäumen, dies betrifft in diesem Gebiet auch alte Laubbäume. Die Dimension der Wegbreite (z.B. bei evtl. erforderlichen Schüttungen, in 180°-Kehren) ist aus diesem Gutachten nicht ersichtlich.
Darüber hinaus stellen die Transporte von Schotter und Beton und später auch von Teilen der Windkraftanlage (s. Baustelle Stoppelberg) eine massive Beeinträchtigung des Waldgebietes rechts und links der 6.000m langen Wegstrecke dar. Die Wirkung von Straßenlärm auf Vögel mit der Konsequenz der verringerten Nutzung bzw. Aufgabe von
Fläche ist durch eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beauftragte Untersuchung belegt (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010). Die sich über Wochen hinziehende, erhebliche Störung und Lärmbelastung wirkt sich besonders auf Tierarten aus, denen das Gebiet ein Ganzjahreslebensraum mit Nahrungs-, Ruhe- und Fortpflanzungsstätten ist. Dies betrifft u.a. die hier nachgewiesenen Arten Sperlingskauz und Schwarzspecht, aber auch die besonders geschützten Arten Wildkatze, Grauspecht, Kleinspecht und Waldschnepfe,so dass § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot) erfüllt ist, wonach es verboten ist
„wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Populationeiner Art verschlechtert,“
Andauernde Störungen haben Beunruhigung und Fluchtverhalten zur Folge, die vor allem im Winter durch Energieverlust die Fitness beeinträchtigt. Sollte das Gebiet für die jeweils kleinen Populationen dieser Arten aufgrund einer Meidungsreaktion als Ruhe- und Nahrungslebensraum ausfallen, liegt eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Hand. Darüber hinaus kommt es durch Zerschneidungseffekte („Verinselung“) zu einer Verschlechterung der gesamten Habitatqualität vor allem bodenlebender Tierpopulationen.
Während dieser Zeit können Hagener Bürger den beliebten Wanderweg Richtung Eilperberg, Hof Struckenberg oder Kuhfeld/ Zurstraße nicht zur Erholung nutzen (s. Sperrung der Umgebung der Baustelle am Stoppelberg).
Der Wegeausbau und die Herrichtung des Standortes für Windkraft der geplanten Größe und Gewichtes orientiert sich an einer Belastung in einem Rahmen von etwa insgesamt 180t bzw. Achslasten von 12t. Durch die Gewichtsbelastung wird die Wasseraufnahme- und Speicherfähigkeit des Bodens auf langer Strecke verdichtet, nachhaltig verringert und bleibt dauerhaft beeinträchtigt. Verstärkt wird dieser Effekt durch das massive Einbringen von Schotter, um einen tragfähigen Untergrund zu schaffen. Gerade bei den zu erwartenden Trockenperioden der nächsten Jahre (Klimaerwärmung) wird sich dies negativ auf eine standortgerechte Vegetation auswirken und keine naturnahe Flora ermöglichen. Darüber hinaus zeigen die Hochwasserereignisse der letzten Jahre, wie katastrophal sich Waldwege auswirken, die das Wasser nicht aufnehmen können (s. u.a. „Roter Stein“ und Wilhelmstraße in Hohenlimburg).
Aus diesen Gründen wird die kilometerlange Zuwegung durch weitgehend intakte Laubwaldgebiete entschieden abgelehnt.
Kleiner dimensionierte Anlagen mit geringeren Gewichten würden geringere Belastungen und Schädigungen nach sich ziehen (s. Baustelle der ca. 150m-Anlagen in Veserde).
Nach den Katastrophenereignissen der letzten Jahre befindet sich der Wald am Standort bereits in denbeginnenden Sukzessionsstadien mit den entsprechenden typischen Arten wie beispielsweise dem Baumpieper. Für den Standort der Anlagen werden Lager- und Stellflächen in jeweils Fußballfeldgröße in Anspruch genommen (s. Baustelle am Stoppelberg) und irreversibel hinsichtlich Hydrologie und Bodenbeschaffenheit verändert.
Eine Besichtigung des Standortes legte nahe, dass mit Fällung einiger Bäume ein intakter Teil eines ca. 60 Jahre alten Eichenmischwaldes gemeint ist. Auf den Baustellen mit großflächigen Schotterplätzen wird sich auch nach dem Rückbau von Windkraftanlagen keine standortgerechte Vegetation bzw. Wald mehr einfinden.
Wie bei vielen Genehmigungsverfahren zur Windkraft in Hagen ist eine Ausnahmegenehmigung beantragt(Befreiung vom Landschaftsschutz). Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen entwickelt sich zum Regelfall.
Auch wenn es sich bei der Errichtung von WEA um privilegierte Bauvorhaben handelt, haben wesentliche Ziele des Wald- und Landschaftsschutzes weiterhin Gültigkeit. Mit 245m Höhe zählen die hier beantragten Anlagen zu den höchsten Typen von Windkraftanlagen, deren Bau und Betrieb einen massiven Eingriff in die Landschaft darstellt und einen entsprechend hohen Grad an Beeinträchtigungen zur Folge hat. Zu deren Beurteilung bedarf es einerUVP, die über die o.g. Beeinträchtigungen von Fauna und Flora hinaus auch die Gesamtsituation der Windkraftanlagen und deren Wirkung im gesamten Hagener Süden in den Blick nehmen kann, um formulierte Ziele des Wald- und Landschaftsschutzes zu erreichen.
Die im Kapitel „Umwelt- und Naturschutz“ dargestellten Daten stellen eine Momentaufnahme dar und zeigen nicht die langjährige Nutzung des Gebietes. Angaben zur Fauna sind unvollständig, einige Aussagen und Schlussfolgerungen widersprüchlich und z.T. unzutreffend. Deshalb ist das Gutachten in diesen Punkten nicht nachvollziehbar und nicht plausibel.
Ein Schutz der Umwelt und Natur dieses sensiblen und besonders konfliktreichen Gebietes, insbesondere von Individuen und gesunden Populationen speziell der Wildkatze, der Spechten, Sperlingskauz oder Waldschnepfedurch entsprechende Maßnahmen ist nicht zu erkennen. Eine angemessene Methodik zum Nachweis eines potenziellen Restvorkommen des Haselhuhns wurde nicht angewandt.
Infolgedessen
- fordern die Naturschutzverbände eine Darstellung der einzelnen Abschnitte der Wegetrassen mit den dorterforderlichen Ausbaumaßnahmen (entsprechend der Praxis in anderen Verfahren)
- lehnen die Naturschutzverbände aufgrund des Lebensraumverlustes für bedrohte Tierarten bzw. wegen fehlender Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt der Populationsgröße eine Ausweisung von Windkraft im sensiblen Waldbereich Kuhweide/ Eilper Berg ab und erwartet diese entlang stark vorbelasteter Flächen wieAutobahnen und in Gewerbegebieten
- sehen die Naturschutzverbände beim Betrieb der Windkraftanlagen an diesem Standort den §44 Abs. 1 Nr. 2BNatSchG (Störungsverbot) vor allem hinsichtlich der Wildkatze als erfüllt an
- sprechen sich die Naturschutzverbände ohne Durchführung einer UVP gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Windkraft am o.g. Standort aus
- fordern die Naturschutzverbände wenigstens die Minderung der bau- und betriebsbedingtenBeeinträchtigungen und der irreversiblen Bodenschädigungen durch Höhenbegrenzung der Windkraftanlagen. Kleiner dimensionierte Anlagen verursachen deutlich weniger Schäden im Wald (s. Windkraftanlagen bei Veserde).
GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
HANDSCHUH, M. (2021): Das westliche Haselhuhn (Tetrastes bonasia rhenana) im Naturschutzgroßprojekt „Bänderdes Lebens im Hunsrück“. Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
RICHARZ K. (2012): Gefahr für die Artenvielfalt – Situation und Handlungsbedarf
SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT (2016): Vogelzugintensität und Anzahl Kollisionsopfer an Windenergieanlagen am Standort Le Peuchapatte (JU).
SWR Wissen (2022): Windkraft ohne Vogelsterben – Geht das? BADEN-WÜRTTEMBERG (2023): https://www.baden-
wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/massnahmenplan-auerhuhn- aktualisiert-und-in-kraft-gesetzt-1